Leistungen
Ausfallgebühr für nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine, muss ich Ihnen leider in Rechnung stellen.
Die Grundlagen für die Leistungserstattung sind die jeweils gültige Abrechnungssätze der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für eine podologische Behandlung bei einem Diabetiker mit dem diabetischen Fußsyndrom und bestehender Nervenschädigung werden von der Krankenkasse übernommen.
Ein Diabetologe oder Hausarzt kann hierfür eine Heilmittelverordnung Nr.13 ausstellen.
Sie zahlen je Verordnung die Gebühr von 10€ und Eigenanteil von 10% der nach Kassenzugehörigkeit und Leistung variieren kann. Bei Vorlage des Befreiungsausweises entfällt für Sie die Zuzahlung.Neuer Text
Mitglied im Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands E.V.